AHV-Beiträge und Sozialversicherungen in der Schweiz: Wichtige Infos für Selbständige und Unternehmer
Was ist die AHV?
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet einen zentralen Pfeiler des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Sie zielt darauf ab, den finanziellen Bedarf im Alter oder bei Tod eines Familienmitglieds zu decken und ist für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch [Quelle: AHV]. .
Die AHV basiert auf der Solidarität zwischen den Generationen (Generationenvertrag) und auch zwischen Wohlhabenderen und wirtschaftlich Schwächeren. Die aktive Bevölkerung finanziert die laufenden Renten. Die Haupteinnahmequellen der AHV sind Beiträge von Wirtschaft, Arbeitgebern, Versicherten und dem Bund. Der Bund trägt dabei gut 20% der AHV-Ausgaben, finanziert durch Fiskalabgaben und allgemeine Bundesmittel. Ein Teil der Mehrwertsteuer fließt seit 1999 ebenfalls in die AHV. Der AHV-Ausgleichsfonds dient als Reserve zur Deckung von Ausgabenschwankungen und soll mindestens eine Jahresausgabe der AHV abdecken. Ende 2022 belief sich der Fonds auf 47,0 Milliarden Franken [Quelle: BSV].
Beitragspflicht und Beitragssätze
Die Beitragspflicht beginnt für jede in der Schweiz ansässige Person am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag und endet mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit, in der Regel mit dem jeweiligen Rentenalter. Die aktuellen Beitragssätze betragen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): 8,7%
- IV (Invalidenversicherung): 1,4%
- EO (Erwerbsersatzordnung): 0,5%
Der Gesamtbeitrag von 10,6% wird bei Angestellten je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Höhe der AHV-Rente, Rentenanspruch und Leistungen
Die Höhe der AHV-Rente variiert je nach individuellen Beiträgen und wird jährlich angepasst. Anspruch auf AHV-Leistungen haben generell alle Personen, die mindestens ein Jahr lang AHV-Beiträge bezahlt haben. Zur genauen Berechnung können wir diesen AHV-Beitrags-Rechner empfehlen.
Unterschiede zwischen AHV und Pensionskasse
Die AHV, eine staatliche Vorsorge, unterscheidet sich grundlegend von der Pensionskasse, die zur beruflichen Vorsorge gehört und sowohl durch Beiträge von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern finanziert wird. Beide sind Teil des dreisäuligen Vorsorgesystems in der Schweiz. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist dabei die erste Säule und dient primär der Existenzsicherung.
Die Pensionskasse, auch bekannt als berufliche Vorsorge oder zweite Säule, ist in der Schweiz zwar obligatorisch, aber sie ist nicht staatlich. Im Gegensatz zur staatlichen AHV, die eine Grundversorgung gewährleistet, wird die Pensionskasse individuell von privaten oder öffentlichen Institutionen verwaltet. Die Pensionskasse zielt auf die Erhaltung des gewohnten Lebensstandards im Alter ab und ergänzt somit die Leistungen der AHV (erste Säule).
Leistungen der AHV
Die AHV bietet ein breites Spektrum an Leistungen, die weit über die bloße Altersrente hinausgehen.
Altersrenten – Die Altersrenten der AHV tragen dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten.
Hinterlassenenrenten – Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass zum menschlichen Leid, das der Tod eines Elternteils oder des Ehegatten über die Familie bringt, auch noch eine finanzielle Notlage hinzukommt.
Hilflosenentschädigungen – Rentner, die auf Hilfe im Alltag angewiesen sind, haben zusätzlich zur Rente Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Diese wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und dient der Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen.
Weitere Unterstützungsleistungen – Die AHV finanziert auch eine Reihe von Hilfsmitteln für Pensionierte, die für die Fortbewegung, Kontaktherstellung oder Selbstsorge benötigt werden, wie z.B. Prothesen, Hörgeräte oder orthopädische Schuhe.
AHV für Selbständigerwerbende und Unternehmer
AHV Beitragspflicht
Selbständigerwerbende in der Schweiz sind verpflichtet, AHV-Beiträge zu entrichten. Im Gegensatz zu Angestellten müssen sie den gesamten Beitrag selbst tragen.
Statt hohe Löhne zahlen sich Selbständige daher häufig lediglich einen in der jeweiligen Branche durchschnittlichen Lohn aus, und verlagern darüber hinaus durch Dividenden das erwirtschaftete Kapital ihrer Gesellschaft in den Privatbesitz. Bei Dividendenausschüttungen gibt es Abzüge in der Besteuerung, solange der Gesellschafter mindestens 10% der Anteile der Firma hält.
Anmeldung zur AHV-Ausgleichskasse
Die Anmeldung zur AHV erfolgt bei Beginn der Selbständigkeit. Es ist wichtig, diesen Schritt nicht zu vernachlässigen, da er grundlegend für die späteren Rentenansprüche ist. Die Anmeldung bei der Schweizerischen Ausgleichskasse kann über das AHVeasy Portal vorgenommen werden. Hier können das Unternehmen sowie alle Mitarbeiter Stammdaten erfasst und fortlaufend angepasst werden.
Weitere Sozialversicherungspflichten für Selbständige
Neben dem Hauptposten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (8.7% der Lohnsumme), müssen Selbständigerwerbende und Arbeitgeber in der Schweiz weitere Sozialabgaben leisten, nämlich:
- Beiträge zur Invalidenversicherung (IV),
- Erwerbsersatzordnung (EO),
- Arbeitslosenversicherung (ALV),
- Familienausgleichskasse (FAK),
- sowie freiwillige Versicherungen wie Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Beitragsberechnung und Zahlung der AHV Beiträge
Die Beiträge werden auf Basis der Lohnsumme berechnet. Ein fester Prozentsatz des Lohnes (zurzeit 10,6%) wird in die Ausgleichskasse eingezahlt. Dies ist übrigens auch der Hauptgrund, warum Unternehmer sich häufig keine überdurchschnittlich hohen Löhne auszahlen.
Die AHV Beiträge müssen vierteljährlich oder monatlich (bei Lohnsummen über 200.000 CHF) bezahlt werden. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen von 5% jährlich an, während bei Überzahlungen Vergütungszinsen gewährt werden.
Hier sehen Sie eine monatliche Beispielrechnung der Ausgleichskasse in Zug, für ein Unternehmen, das eine monatliche Lohnsumme von 25’138 CHF auszahlt:
Tipps für Selbständigerwerbende
Als Selbständiger in der Schweiz ist es wichtig, gut über die AHV und die damit verbundenen Pflichten und Rechte informiert zu sein und die Anmeldung zeitgerecht durchzuführen. Eine rechtzeitige und korrekte Anmeldung zur AHV vermeidet Komplikationen und mögliche Nachzahlungen.