Steuerrechner für die Einkommenssteuer im Kanton Zug ab 2024: Navigieren Sie durch das neue Zuger Steuergesetz
Der Kanton Zug ist bekannt für sein attraktives Steuersystem. Mit der Verabschiedung des neuen Steuergesetzes Ende 2023, senkt sich die Steuerlast für in Zug ansässige natürliche und juristische Personen weiter.
Mithilfe unseres Steuerrechners für die Einkommenssteuer ab 2024, welchen wir Ihnen hier zur Verfügung stellen, können Sie heute schon einen Einblick in die zu erwartende Rechnung der Kantonalen Steuerverwaltung Zugs bekommen.
Bitte lesen Sie unsere Anmerkungen zur korrekten Nutzung des Zuger Einkommens-Steuerrechners 2024 aufmerksam durch, um sicherzustellen, dass Sie alle Abzüge zur Ermittlung Ihres steuerbaren Einkommens korrekt angegeben haben. Alle Abzüge und Berechnungsbeispiele finden Sie weiter unten in diesem Artikel.
Für einen generellen Überblick der Steuerlandschaft von Zug, empfehlen wir diesen Artikel, der ausführlich beschreibt, welche Steuerarten es gibt und auf welcher Ebene diese Versteuerung stattfindet.
Anmerkungen zur Nutzung des Einkommensteuerrechners für Kanton Zug ab 2024
Der Steuerrechner Zug 2024 berücksichtigt die Änderungen im neuen Steuergesetz gültig ab diesem Jahr. Um eine präzise Berechnungen zu ermöglichen, müssen Sie jedoch folgendes beachten.
- Der Steuerrechner berücksichtigt keine Kirchensteuer, die je nach Konfession entsprechend zum ermittelten Steuerbetrag hinzugefügt werden sollte.
- Der Einkommensteuerrechner Zug 2024 bietet Ihnen die Möglichkeit, alle möglichen Abzüge einzugeben. Diese müssen Sie jedoch individuell selbst ermitteln und kumuliert in das entsprechende Feld eintragen.
- Der Steuerrechner berechnet die Steuerlast basierend auf dem steuerbaren Einkommen, welches sich aus dem Brutto-Einkommen, nach allen geltenden Abzügen, ergibt.
- In das Feld “weitere Abzüge” können Kosten, wie Schuldzinsen, oder Fahrtkosten für den Arbeitsweg kumuliert eingetragen werden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Steuerrechner eine gute Einschätzung der zu erwartenden Steuerrechnung für die Einkommenssteuer im Jahr 2024 und folgende, bereitstellen zu können.
* Alle Angaben ohne Gewähr, wir haften nicht für die Ergebnisse des Rechners und weisen darauf hin, dass für eine genaue Berechnung der zu zahlenden Steuern ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte.
** Bitte beachten Sie, dass der Steuerrechner nur Zahlen als Angaben, zum Beispiel “100000” und nicht "100'000", akzeptiert.
Wie wird die Einkommensteuer berechnet?
Brutto Einkommen vs. steuerbares Einkommen
Erst einmal ist es wichtig, den Unterschied zwischen dem brutto Einkommen und dem steuerbaren Einkommen zu verstehen. Das brutto Einkommen, ist jener Betrag, den Sie über ein Jahr hinweg von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen, oder sich selbst ausbezahlen. Das steuerbare Einkommen hingegen, ist das brutto Einkommen, nach allen möglichen Abzügen. Und diese Abzüge können durchaus erheblich sein, sodass das steuerbare Einkommen häufig nur ein Bruchteil des brutto Einkommens beträgt. Da die Einkommensteuersätze sich immer auf das steuerbare Einkommen beziehen, mindern die Abzüge die Einkommenssteuerlast erheblich.
Die wichtigsten Abzüge im Überblick
Die erheblichsten Posten die den Unterschied zwischen dem brutto Einkommen und dem steuerbaren Einkommen darstellen sind:
- AHV Kosten – 5.3% von ihrem Einkommen geht an die 1. Säule der Sozialversicherungen in der Schweiz. Diese können vollständig abgezogen werden.
- persönliche Abzüge – CHF 11,600 pro Person, das doppelte für verheiratete Paare.
- Beiträge zur 3. Säule – Beiträge zur freiwilligen Altersvorsorge können vollständig abgezogen werden.
- Kinderabzüge – erhebliche Abzüge, in der Regel zwischen CHF 24,000-37,000 pro Kind pro Jahr (genaues Berechnungsbeispiel weiter unten).
- Weiterbildungskosten – variabel
- Schuldzinsen – Zinsen auf Darlehen, Hypotheken etc. können vollständig abgezogen werden.
- Weitere – z.B. Fahrtkosten zur Arbeit
Die wichtigsten Änderungen im neuen Steuerpaket für Zug, gültig ab 1. Januar 2024
Die essentiellsten Änderungen des Steuergesetzes betrifft die folgenden Punkte.
- Anpassungen in der Einkommenssteuer:
- Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuung
- Erhöhung der Persönlichen Abzüge
- Senkung der Einkommenssteuer
- Anpassungen in der Vermögenssteuer:
- Erhöhung der Steuerfreibeträge
- Senkung der Vermögenssteuer
Steuerabzüge für Kinderbetreuung in Zug ab 2024
Kinderbetreuung ist aufgrund ihrer Personalintensität eine sehr kostspielige Sache im Kanton Zug und in der Schweiz generell. Laut einer Studie zum regionalen Vergleich der Kinderbetreuungskosten der Credit Suisse aus 2021, zahlen Eltern in Zug pro Kind rund CHF 130 am Tag, was in jährlichen Kinderbetreuungskosten von über CHF 32’000 resultiert.
Mit dem neuen Steuergesetz werden die erheblichen Kosten für Eltern deutlich gesenkt. Der maximale Betreuungsabzug erhöht sich ab diesem Jahr auf CHF 25’000 pro Kind in Drittbetreuung bis zu einem Alter von 14 Jahren. Dieser Wert lag vorher bei CHF 6’000.
Weiterhin erhöht sich der generelle Kinderabzug auf 12’400 CHF, der auch für volljährige Kinder gilt, solange diese noch in der Ausbildung sind.
Der Kinderzusatzabzug von CHF 12’000 kann weiterhin dann geltend gemacht werden, wenn das Kind 15 Jahre oder älter ist, und sich in dem respektiven Steuerjahr noch in der Ausbildung befindet. Dieser Wert wurde somit ebenfalls verdoppelt und lag in der Vergangenheit bei CHF 6’000.
Insgesamt können ab 2024 im Kanton Zug also maximal 37’400 CHF pro Kind abgezogen werden, was das steuerbare Einkommen somit deutlich reduziert.
Beispielrechnung zur Ermittlung der Kinderabzüge
Die Familie Lorem, welche wir in diesem Beispiel anschauen, hat 3 Kinder. Zwei der Kinder sind unter 14 Jahren, wobei eins davon in die Kita geht und eins zuhause von der Mutter betreut wird. Das dritte Kind ist 16 und geht zur Schule.
Kinderabzug: Generell können wir pro Kind den generellen Kinderabzug von CHF 12’400 geltend machen, also CHF 37’200.
Drittbetreuungsabzug: Für das Kind, welches in die Kita geht, darf die Familie Lorem die gesamten Kosten der Kindertagesstätte, bis zu dem Maximalwert von CHF 25’000 pro Jahr, abgezogen werden. Liegen die Drittbetreuungskosten unter CHF12’000, können dennoch CHF 12’000 dafür abgezogen werden. Das Kind in unserem Beispiel geht 3 Tage pro Woche in die Kita, welche pro Tag CHF 140 kostet. Somit liegen die Drittbetreuungskosten der Familie bei 151 x 140 = CHF 21’140.
Eigenbetreuungsabzug: Für die jüngste Tochter der Lorem Familie, darf diese CHF 12’000 pro Jahr von ihrem Brutto-Einkommen abziehen.
Kinderzusatzabzug: Für den ältesten Lorem Junior, der zur Schule geht, darf die Familie weitere CHF 12’000 abziehen.
Rechnen wir diese Abzüge zusammen, so darf die Familie insgesamt Kinderabzüge von CHF 82’340 geltend machen. Dies reduziert das steuerbare Einkommen also erheblich.
Persönliche Steuerabzüge ab 2024 im Kanton Zug
Die persönlichen Abzüge, welche jede natürliche Person von ihrem Bruttoeinkommen machen darf, haben sich zuletzt während der Corona-Pandemie von CHF 6’500 auf CHF 11’600 für Alleinstehende und CHF 23’200 für Verheiratete erhöht. Während diese Anhebung nur als vorübergehend für das Jahr 2021-2023 geplant worden war, wurde diese Änderung mit dem neuen Steuergesetz vom 6. Juli 2023, für die Zukunft beibehalten.
Einkommenssteuer im Kanton Zug ab 2024
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass Einkommensteuertarife in der Schweiz zum einen progressiv sind, und zum Anderen, dass diese teilweise auf Bundesebene, und teilweise auf Kantonsebene besteuert wird. Dementsprechend sind die Änderungen hier etwas weniger gravierend, da das neue Steuerpaket sich lediglich auf die kantonalen Steuersätze in Zug bezieht.
Diese Tabelle gibt einen guten Überblick über den Steuerfuss je nach Einkommensstufe in Zug:
Änderungen in der Vermögenssteuer in Zug, Schweiz ab 2024
Steuerfreibeträge im Kanton Zug ab 2024
Die Steuerfreibeträge für Privatpersonen in Zug verdoppeln sich ab 2024. Nachdem die Freibeträge seit über 20 Jahren weitestgehend unverändert geblieben sind, ist es nun Zeit für eine deutliche Anhebung der Freibeträge. Somit werden die Vermögen von alleinstehenden Personen nun erst ab 200’000 CHF versteuert, die Freibeträge von verheirateten Personen wachsen auf 400’000 CHF und pro minderjähriges Kind bleiben 100’000 Schweizer Franken steuerfrei.
Vermögenssteuersätze im Kanton Zug ab 2024
Ab 2024 gelten ausserdem neue Tarife für die Vermögenssteuer im Kanton Zug. Ab dem neuen Steuerfreibeträgen, die sich im Vergleich zu den Vorjahren verdoppelt haben, werden die nächsten 250'000 CHF des Vermögens nun mit einem Steuersatz von 0.425‰ (0.00425%) besteuert. Die folgenden 250’000 CHF mit 0.850‰, die nächsten 250’000 CHF mit 1.275‰ und alles darüber mit einem Steuerfuss von 1.7‰ (0.017%).
Insgesamt wurde der Steuerfuss für die Berechnung der Vermögenssteuern in Zug mit Effekt ab dem ersten Januar 2024 somit linear um 15% gesenkt. Wir arbeiten zurzeit an einem Steuerrechner für die Berechnung der Vermögenssteuer von im Schweizer Kanton Zug ansässigen Personen. Sobald wir diesen fertiggestellt haben, werden wir ihn hier verlinken.